La Kossa Lizenzbedingungen

Ariane Fritzsche – im folgenden Inhaberin genannt – ist die Gründerin von La Kossa – Schule für Tanz und Sport mit Afrikanischer Stimmung. “La Kossa” ist eine von Ariane Fritzsche eingetragene Marke.

1 Leistungsbeschreibung & Geltungsbereich

Die Inhaberin ist die Entwicklerin des Tanz- und Fitnesskonzepts: La Kossa Fitness – Afro Dance Fitness. La Kossa Fitness vereint die Afrikanische Tanzkultur und Lebensfreude mit Tanzfitness. In diesem Tanzfitnessprogramm werden Fähigkeiten wie Koordination, Ausdauer, Beweglichkeit, Kraft trainiert. Das Basiswissen über La Kossa Fitness ist in einem Skript für die Basisausbildung festgelegt. Ergänzend zu diesem Skript gibt es zahlreiche Videos. Die Bedingungen, um dieses Skript und Material zu nutzen werden in diesen Nutzungsbedingungen festgelegt.  Interessierte können sich als La Kossa Fitness Instructor ausbilden lassen und weiterführend sich als Afrotanz Lehrer werden. Hierfür bildet die Inhaberin oder ein bestätigter La Kossa Fitness Mastertrainer oder Matertrainerin. Nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung dürfen Ausgebildete “La Kossa Fitness” Kurse anbieten. Nach weiteren Fortbildungen dürfen La Kossa Fitness Instructor andere La Kossa Afrotanz Kurse bzw. Tanzkursformate anbieten. Diese Nutzungsvereinbarung legt ebenfalls den Rahmen fest, um die Marke: La Kossa zu verwenden und La Kossa Kurse anzubieten.

 2 Ausbildung

  1. In der La Kossa Fitness Ausbildung erlernen Teilnehmern die Grundlagen des Konzepts La Kossa Fitness. Dies beinhaltet Basisschritte sowie Grundlagen vom Afrikanischen Tanz und Grundlagen der Trainingslehre.
  2. Es gibt ein Skript und Videomaterial, die alle Ausgebildete erhalten.
  3. Sollten sich nicht genügend TeilnehmerInnen für eine Ausbildung anmelden, dann ist die Inhaberin berechtigt die Ausbildung abzusagen. Die bereits gezahlte Gebühren können rückerstattet oder für eine andere Ausbildung verwendet werden. Weitergehende Ansprüche des Ausbildungsteilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
  4. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist die vollständige Zahlung der Ausbildungsgebühr vor Beginn der Ausbildung. Die Ausbildungsgebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Ausbildungsteilnehmer die Ausbildung ganz oder teilweise nicht antritt, abbricht oder die Abschlusspräsentation nicht hält. Die Erstattung gezahlter Ausbildungsgebühren ist ausgeschlossen. Regelungen des gesetzlichen Widerrufsrechts bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

3 Geistiges Eigentum

  1. La Kossa ist eine von der Inhaberin eingetragene Marke
  2. Die Inhaberin ist die Entwicklerin bzw. Erfinderin von La Kossa Fitness. Sämtliche Rechte an diesem Konzept liegen bei der Erfinderin und dürfen ausschließlich von der Erfinderin genutzt werden.
  3. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung dürfen die Ausgebildeten “La Kossa Fitness” Kurse anbieten.
  4. Sämtliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Ausbildungsmaterialien(Videos, Skripte, Choreographie, ..) bleiben bei der Inhaberin. Ausbildungsteilnehmer und La Kossa Fitness Instructors sind insbesondere nicht berechtigt, diese Materialien zu vervielfältigen, sie an Dritte weiterzugeben, sie im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise zu verwerten.
  5. Die Ausbildungsteilnehmer und La Kossa Fitness-Instructors erkennen an, dass Ariane Fritzsche Inhaberin des La Kossa Fitness-Konzepts sowie sämtlicher damit verbundener Marken, Materialien, Unterlagen und Ideen ist. Die Ausbildungsteilnehmer und La Kossa Fitness Instructors verpflichten sich, keine Maßnahmen zu treffen, die im Widerstreit zu dieser Inhaberschaft stehen.
  6. Der La Kossa Fitness Instructor willigt ein, dass die Verwendung der Marke von La Kossa der Inhaberin sowie der Schule La Kossa stets zugute kommt.
  7. Die La Kossa FItness Instructoren verpflichten sich das La Kossa Konzept gemäß der Ausbildung und sonstiger Fortbildungen zu unterrichten.
  8. Filmen und Fotografieren der Ausbildung erfolgt nur mit Zustimmung der Ausbilder.
  9. Der La Kossa Fitness Instructor ist verpflichtet, keine Marken für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen anzumelden oder zu benutzen, die mit den La Kossa-Logos identisch oder diesen ähnlich sind.

4 La Kossa Fitness Kurs und Choreographien

  1. La Kossa bietet in einem Basis-Netzwerk regelmäßig Bewegungen frei, die alle Instructors in ihren Kursen verwenden: wir arbeiten auf die gleiche Basis.
    • Beinbewegungen: Steptouch, Side Steps/Seitliche Schritte, Tap/tip vor, zurück,seitlich, nach hinten, einfache Sprünge, Marschieren
    • Feste Bewegungen: Bein offen/zu, Etighi, 1,2,3, Tip.Hoch, Schoki, Gwara Gwara siehe Skript.
  2. La Kossa erarbeitet gelegentlich Choreographien(Zum Beispiel für Kinderkurse), die an Liedern gebunden sind.
  3. Für oben genannte Choreographien gilt:
    • Alle La Kossa Trainer nutzen die gleiche Choreographie, wenn sie das selbe Lied einsetzen. Dies vereinfacht die Vertretung eines La Kossa Fitness Instructors.
    • Die von La Kossa erarbeiteten und freigegeben Choreographien dürfen nur Rahmen von La Kossa Fitness Kursen unterrichtet, werden.
  4. Hat ein Instructor für ein Lied eine Choreographie entwickelt, dann kann er dies gern für alle Instructors zugänglich machen. Dafür gibt er seine Afro Choreographie bei La Kossa ab. La Kossa prüft diese auf unserer gemeinsamen Basis und gibt die Choreographie mit Angabe des Choreografen in dem Basis-Netzwerk frei.  Auch diese Choreographie darf dann nur im Rahmen von La Kossa Fitness Kursen unterrichtet werden.
  5. Die Zugänge/Links zu den freigegeben Videos dürfen nicht weitergegeben werden.

5 Qualität der La Kossa Fitnesskurse

  1. Die Inhaberin kann La Kossa Fitness Kurse besuchen oder Videoausschnitte davon anfordern. Dies dient die Kontrolle der Kursqualität.
  2. Mängel an dem Kurs soll der La Kossa Fitness Instructor beseitigen.

 6 Marke und Logos

  1. Der La Kossa Fitness Instructor, dessen Lizenz gültig ist, darf das La Kossa Logo verwenden, um sich als La Kossa Instructor auszuweisen.
  2. Der La Kossa Fitness Instructor ist nicht berechtigt, die La Kossa Logos als Bestandteil einer Firma, eines Namens, als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens oder in sonstiger Weise als Zeichen zur Unterscheidung eines Geschäftsbetriebs oder seiner Tätigkeiten zu benutzen.
  3. Der La Kossa Fitness Instructor ist nicht berechtigt andere auszubilden, sowie Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.
  4. Der La Kossa Fitness Instructor darf andere Konzepte unterrichten und vermarkten. In der Werbung sowie in der Durchführung ist La Kossa Fitness von anderen Konzepten klar zu trennen. Inhalte von La Kossa Fitness Kursen und anderen Konzepten dürfen nicht vermischt werden.

7 Unterstützung der La Kossa Fitness Instructors

  1. Die Inhaberin wirbt das Konzept La Kossa Fitness und stellt aktive Instruktoren Marketingmaterialen zur Verfügung gestellt werden.
  2. Auf der Internetseite von La Kossa dürfen alle aktive Instruktoren auf Wunsch veröffentlicht werden.

8 Fortbildungspakete

Die La Kossa Fortbildungspakete gibt es in Form von Abonnements.

Vorteile der Fortbildungspakete sind hier zu entnehmen(click)

9 Kündigung La Kossa Fortbildungspakete

Die La Kossa Fortbildungspakete können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Nach Kündigung der Fortbildungspakete darf der La Kossa Fitness Instructor, das ihm im Rahmen des Paketes zur Verfügung gestellten Material nicht mehr verwenden. 

10 Haftung

  1. Ariane Fritzsche haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die die Inhaberin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter, grob fahrlässig oder im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen.
  2. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit gemäß dieser Nutzungsvereinbarung ist die Haftung beschränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder im Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
  3. Die Haftung aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Die Inhaberin haftet insbesondere für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von in die Ausbildungsorte eingebrachte Sachen (wie Wertgegenstände oder Garderobe) nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
  5. Die Organisation und Durchführung der La Kossa Fitness-Kurse gegenüber Dritten obliegt allein dem La Kossa Fitness Instructor. Sollten Dritte Schadensersatzansprüche gegen der Inhaberin im Zusammenhang mit der Durchführung der La Kossa Fitness-Kurse geltend machen, verpflichtet sich der La Kossa Fitness-Instruktor, die Inhaberin im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei zu stellen.

11 Werbemaßnahmen des La Kossa Fitness-Instructors

  1. Führt der La Kossa Fitness Instructor Werbemaßnahmen  unter Verwendung der La Kossa-Logos, die nicht im Sinne der Inhaberin sind, hat die Inhaberin das Recht, ohne Angabe eines Grundes, von dem Instructor die Beseitigung, Löschung und künftige Unterlassung der Werbemaßnahme zu verlangen. Der La Kossa Fitness Instructor hat diesem Verlangen unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Setzt der La Kossa Fitness Instructor Dritte für oder bei der Durchführung von Werbemaßnahmen ein, muss er sicherstellen, dass diese Dritte im genannten Fall und/oder nach Beendigung der Lizenz diese Werbemaßnahmen einstellen und beseitigen.
  3. Verwendet der La Kossa Fitness Instructor Materialen, die von der Inhaberin zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt dies auf eigene Verantwortung des La Kossa Fitness Instructor. Die Inhaberin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Werbematerialen alle rechtlichen Vorgaben einhält.

12 Gewährleistungsausschluss

  1. Die Inhaberin übernimmt keine Haftung für die Rechtsbeständigkeit der La Kossa Logos, einschließlich eines möglichen Verfalls der La Kossa Logos wegen Nichtbenutzung.
  2. Die Inhaberin leistet keine Gewähr dafür, dass die La Kossa Logos frei von Rechten Dritter sind.

13 Lizenzgebühren 

  1. Es fallen für die La Kossa Fitness Lizenz keine Gebühren an.
  2. Es gibt optionale Bildungspakete, die gebucht werden können.

14 Verteidigung der La Kossa-Logos gegen Verletzungen durch Dritte

  1. Der La Kossa Fitness Instructor wird die Inhaberin über bekannte Verletzungen der La Kossa Logos unverzüglich informieren. Jeder La Kossa Instructor ist verpflichtet,  in geeigneter Weise bei der Verteidigung der La Kossa Logos zu unterstützen, wenn dies im Einzelfall sachgerecht ist.
  2. Für den Fall eines Angriffs des La Kossa Fitness Instructors auf die La Kossa Logos behält sich die Inhaberin das Recht, dem La Kossa Fitness Instructor die Lizenz zu entziehen.

14 La Kossa Fitness Lizenzdauer

  • Die La Kossa Fitness Lizenz hat eine feste Dauer von  3 Jahren.
  • Der La Kossa Fitness Instructor kann vor Beendigung der Lizenz mit einer geeigneten Fortbildung seine Lizenz auf weitere 3 Jahren verlängern.
  • Mit der Beendigung der Lizenz endet das Recht des La Kossa Fitness Instructors, die Inhalte des La Kossa Fitness Konzepts und die La Kossa-Logos zu benutzen.  Alle betroffene Werbemaßnahmen vom Instructor oder vom Dritten betreffend der La Kossa Instructor müssen unverzüglich beendet und beseitigt werden.
  • Mit Beendigung seiner Lizenz hat der La Kossa Fitness Instructor keine Zugangsberechtigung mehr zum La Kossa Netzwerk. Er darf  dementsprechend nicht die La Kossa Fitness Choreographien für andere Konzepte einsetzen.

15 Erfüllungsort & sonstige Bestimmungen

  1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist der Wohnort der Inhaberin.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsvereinbarung ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Inhaberin.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 28. Juini 2021

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